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Info A-Z
Adressänderung
Sie haben bei der Einschulung Ihres Kindes Ihre Adresse und Telefonnummer angegeben. Sollte sich etwas ändern, bitten wir
um Mitteilung der Daten bei der Lehrkraft oder im Sekretariat.
Bürozeiten
Das Sekretariat ist unter der Telefonnummer (09192) 7625 Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 7.00 bis 13.30 Uhr anrufbar.
Sollten Sie uns nicht erreichen können, hinterlassen Sie bitte auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht. Wir rufen baldmöglichst zurück.
Einschulung
Durch unser Projekt „Mini-Kids“, bei dem die Vorschulkinder einmal pro Woche zusammen mit der Erstklasslehrkraft arbeiten, erübrigt sich das Schulspiel am Tag der Einschulung.
Neben den üblichen Einschulungsformalitäten werden die Eltern in einem Gespräch über die Entwicklungen ihrer Kinder informiert bzw. können sich über weitere Fördermöglichkeiten erkundigen.
Elternabend
Im Laufe des Schuljahres finden zu verschiedenen Themen Elternabende statt. Einladungen können vom Elternbeirat oder der Schulleitung erfolgen.
Elternbeirat
Die Vertretung der Eltern in der Schule ist gesetzlich geregelt. Der Elternbeirat der GS Hiltpoltstein besteht aus fünf gewählten
Elternvertretern für jeweils zwei Schuljahre. Nach den Wahlen erhalten Sie Kenntnis über den Ausgang der Wahlen.
Elternsprechtage
Im ersten Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt, an dem die Eltern die Lehrkräfte ihrer Kinder sprechen können. Im gemeinsamen Lernentwicklungsgespräch in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 können sich Schüler und Lehrkräfte über die Leistungen austauschen. Die Erziehungsberechtigten hören zu.
Die Lehrkräfte bieten wöchentlich eine festgelegte Sprechstunde für Einzelgespräche an.
Entschuldigungen
Sollte Ihr Kind die Schule nicht besuchen können, so bitten wir Sie, Ihr Kind im Sekretariat vor 7.30 Uhr zuverlässig abzumelden.
Telefon: (09192) 7625
Telefax: (09192) 6100
Krankheiten, die ansteckend sind, sind der Schule zu melden zum Schutz der anderen Kinder.
Das Formular zur schriftlichen Entschuldigung finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage. Bitte geben Sie den ausgefüllten Entschuldigungszettel beim Klassenlehrer ab, bei Sportbefreiungen bitte dem Sportlehrer aushändigen. Bei längerer Krankheit (ab 7 Tagen) ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Ferienordnung
Für das Schuljahr 2020/21 gelten folgende Ferientermine:
Herbstferien 28.10. – 03.11.2024
Weihnachtsferien 23.12. – 06.01.2025
Winterferien (Faschingsferien) 03.03. – 09.03.2025
Ostern/ Frühjahr 14.04. – 27.04.2025
Pfingsten 09.06. – 22.06.2025
Sommerferien 01.08. – 15.09.2025
Fundsachen
Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule vergessen bzw. liegen lassen hat, werden beim Hausmeisterin gesammelt. Sie können die Fundsachen dort abholen.
Gesundes Frühstück
Die Schüler*innen der Grundschule Hiltpoltstein nehmen am „Schulfruchtprogramm der Europäischen Union“ teil.
Jeden Dienstag bekommen die Kinder frisches Obst und Gemüse. Bitte denken Sie auch an den anderen Tagen an gesunde
Brotzeit. Geben Sie Ihrem Kind genügend zu trinken in auslaufsicheren Flaschen mit.
Einmal im Monat gibt es ein gesundes Frühstück für alle Kinder im Essensraum.
Hausaufgaben
Hausaufgaben an der Grundschule Hiltpoltstein
Gemeinsames Hausaufgabenkonzept der Grundschule mit OGTS:
Die Hausaufgaben sollen die Inhalte des Unterrichts vertiefen und die Schüler an möglichst eigenständiges, zuverlässiges, sauberes Arbeiten gewöhnen.
Damit dies gelingen kann, | Hausaufgabenhilfe in der OGTS bedeutet: Es gibt einen festen Raum und eine feste Zeit, in der Regel von 13.30 – 14.30 Uhr, für die Hausaufgaben |
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Die fertigen Hausaufgaben werden alle mit nach Hause genommen, damit Sie als Eltern deren Erledigung durch das Hausaufgabenheft nachvollziehen und mitverfolgen können. Die Verantwortung für die Erledigung der Hausaufgaben liegt in der Hand der Eltern, auch wenn das Anfertigen außer Haus stattfindet.
Auch für die mitgegebenen Informationsschreiben und Proben ist es wichtig, dass Sie regelmäßig mit Ihrem Kind einen Blick in die Schultasche werfen, wenn es nach Hause gekommen ist.
Wichtig ist, dass sich die Eltern bei Erkrankung des Kindes um Beschaffung der Hausaufgaben kümmern. Das Kind sollte die Hausaufgaben nachholen.
Hausordnung
Hausschuhe
Im Schulhaus ist das Tragen von Hausschuhen Pflicht.
Homepage
Auf der Internetseite www.schule-hiltpoltstein.de finden Sie aktuelle Informationen, Terminankündigungen, Formulare sowie Berichte und Fotos über Projekte und Veranstaltungen.
Individuelle Förderung
Das Kollegium der Grundschule Hiltpoltstein setzt jedes einzelne Kind in den Mittelpunkt seiner Bemühungen. Wir arbeiten eng mit dem MSD vom Sonderpädgogischen Förderzentrum Forchheim zusammen.
Jeki (Jedem Kind ein Instrument)
In der dritten Klasse wird der Musik-Unterricht geteilt in eine Stunde allgemeiner Musikunterricht und eine Stunde Instrumentalunterricht. Ihr Kind wird also die Möglichkeit bekommen, im Rahmen des regulären Musikunterrichts ein Instrument zu erlernen. Der Unterricht selbst wird für Ihr Kind anteilsmäßig 6,--€ pro Stunde kosten, der Großteil der Kosten wird von der Gemeinde übernommen. Die Anschaffung der Instrumente wird durch die Zukunftsstiftung der Sparkasse Forchheim großzügig unterstützt. Das bedeutet konkret, dass Sie für das Instrument einmalig einen Betrag zahlen, der je nach Instrument variiert, aber deutlich unter den eigentlichen Kosten liegt. Uns ist es wichtig, dass jedes Kind die Möglichkeit bekommt, ein Instrument zu erlernen, es sollte nicht an einem finanziellen Engpass scheitern. Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall an.
Der Instrumentalunterricht wird in der 4. Klasse fortgeführt werden.
Wir bieten Unterricht in Ukulele und Keyboard an, der von den beiden Musiklehrerinnen Frau Knorr (Ukulele) und Frau Thiem (Keyboard) übernommen wird.
Kopier- und Papierkosten
Neben den Kosten für Arbeitshefte in verschiedenen Fächern, fallen auch Kosten für benötigte Kopien an. Mit dem Sachaufwandsträger wurde zum Schuljahr 2007/08 ein Pauschalpreis von 15 Euro pro Kind veranschlagt. Der Betrag wird mit den Materialkosten zusammen am Schuljahresanfang eingesammelt bzw. von den Eltern überwiesen.
Lernmittel
Lernmittelfreie Schulbücher werden den Kindern von der Schule leihweise überlassen. Da eine mehrjährige Nutzungsdauer
notwendig ist, sind die Bücher pfleglichst zu behandeln. Bitte die Bücher mit durchsichtigem Einband versehen, falls sie nicht schon eingebunden sind. Beschädigte Bücher müssen je nach Alter anteilig bezahlt werden.
OGTS (Offene Ganztagsschule)
In der Grundschule Hiltpoltstein werden die Kinder am Nachmittag in der OGTS ab dem Unterrichtsende bis 15.45 Uhr von Montag bis Donnerstag betreut. Als zusätzliche Betreuung bietet unser Träger, die Marktgemeinde Hiltpoltstein, den Freitag bis 14.00 Uhr kostenfrei an. Nach dem gemeinsamen Mittagessen folgt die Hausaufgabenbetreuung, danach können die Kinder verschiedene Kurse besuchen.
Weiter Infos finden Sie unter dem Punkt OGTS.
Religion
Wir unterrichten Religion nach dem KoKo- Konzept (Konfessionelle Kooperation), d.h. wir unterrichten evangelische und katholische Schüler gemeinsam.
Schulbusse
Am ersten Schultag erhalten die Kinder den Busfahrplan. Die Schulbusregeln werden jährlich im September bei der Aktion „Hallo Busfahrer“ eingeübt bzw. wiederholt.
Schulkleidung
An unserer Schule tragen die Kinder Schulkleidung auf freiwilliger Basis. Die Eltern werden bei der Anschaffung von Frau Hofmann, Chefin von Hofmann Personal finanziell unterstützt.
Schultaschen
Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie Ihrem Kind zu helfen, die Schultasche entsprechend dem Stundenplan zu packen. Bitte kontrollieren Sie immer wieder den Schulranzen!
Sicherheit
Unser Schulhaus ist in der Zeit von 7.45 Uhr bis 15.45 Uhr abgeschlossen. Falls Sie uns besuchen möchten, bitten wir Sie sich anzumelden. In dringenden Fällen können Sie an der Haustüre klingen.
Sorgerecht
Sollte sich in Ihrer Familie das Sorgerecht für Ihr Kind ändern, bitten wir Sie es uns umgehend mitzuteilen und eine Kopie der
Sorgerechtsänderung der Schule auszuhändigen.
Sportunterricht
Bitte auf passende Sportkleidung achten! In der Turnhalle sind Innensportschuhe mit weißen Sohlen und für den Außenbereich im Sommer Außensportschuhe erforderlich.
Schmuck muss während des Sportunterrichts abgenommen bzw. Ohrringe mit einem Pflaster überklebt werden.
Die 4. Klasse geht 14-tägig zum Schwimmunterricht nach Gräfenberg.
Stundenplan
In der Regel erhalten die Kinder in den ersten Tagen des neuen Schuljahres den gültigen Stundenplan ausgehändigt.
Unfall
In der Schule, auf dem Weg von und zur Schule und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die
Folgen eines Unfalls versichert. Sollten Sie aufgrund einer Verletzung während des Schulbetriebes oder auf dem Weg den
Arzt aufsuchen müssen, bitte informieren Sie ihn und die Schule darüber.
Unterrichtsbefreiung
Gesetzliche Grundlagen:
Die vom Staat gesetzlich verordnete Schulpflicht beinhaltet die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. (Art. 35 BayEUG)
Die Schule hat dies zu kontrollieren und zu gewährleisten. (Art. 57 (2) BayEUG)
Nur in besonderen Fällen kann die Schulleitung Ihrem Kind eine Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht gewähren. (§ 20 BayScho)
Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, kann Ihr Kind eine Unterrichtsbefreiung bekommen.
Die Erziehungsberechtigten müssen für die Unterrichtsbefreiung rechtzeitig (mindestens 3 Tage vor der Befreiung) einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung einreichen (Anträge wurden ausgeteilt und sind im Downloadbereich zu finden), die den Sachverhalt prüft. Bei voraussehbaren Gründen bitte mindestens zwei Wochen vorher den Antrag stellen!
Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen:
Krankheit und Arztbesuch
Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind
Schwere Krankheit oder Todesfall innerhalb der Familie
Heirat in der eigenen Familie (Bruder, Schwester, Mutter, Vater, Großeltern)
Taufe, Kommunion, Firmung oder Konfirmation in der engsten Familie
Es darf keine Befreiung vom Unterricht vor und nach den Schulferien ausgesprochen werden!
Veröffentlichung von Bildern, Fotos, Texten
Sie haben bei der Einschulung bzw. der Schulaufnahme eine Einverständniserklärung ausgefüllt, in der Sie die Erlaubnis zur
Veröffentlichung von Bildern, Fotos und Texten für Ihr Kind entschieden haben. Sollten Sie das widerrufen wollen, bitten wir
um schriftliche Rückmeldung.
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen.
Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind auf Landkreisebene sog. lokale Koordinierungsgruppen „Schulausfall“ zuständig, die sich grundsätzlich aus dem Vertreter des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Volks- und Förderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten zusammensetzt.
Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises. Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden. Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weiter geben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Entscheidung informiert. Der Bayerische Rundfunk und der bayernweite Rundfunksender Antenne Bayern stellen die Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Zudem können bei Antenne Bayern unter der Telefonnummer 089/99 277 283 (Hörerservice), 0800 994 1000 (Studionummer) und 089/99 277-0 (Zentrale) und beim Bayerischen Rundfunk (B3 Hörerservice) unter der Telefonnummer 01805/333 031 Auskünfte eingeholt werden. Aktuelle Informationen finden sich auch im Videotext des Bayerischen Rundfunks ab Seite 130. Den Schülern und Eltern wird empfohlen, von den Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern und der Lokalsender Gebrauch zu machen. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule gewährleistet. Diese Schüler müssen von den Eltern bzw. Großeltern nicht sofort wieder abgeholt werden, da die Schule eine Versorgung sicherstellt, bis sich die Witterungsbedingungen entspannt haben. Sollte aufgrund der Witterungsbedingungen von Seiten der Koordinierungsgruppe „Schulausfall“ kein Unterrichtsausfall veranlasst werden und es dennoch vereinzelt zu schwierigen Witterungsbedingungen kommen, so können natürlich die Eltern in ihrer eigenen Verantwortung entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken und die Schule darüber zu informieren.
Zusammenarbeit Grundschule - Kindergarten
Beim Projekt „MiniKids“ kommen die Vorschulkinder einmal wöchentlich für eine Stunde in die Schule, um mit der Klassenlehrerin der 1. Klasse Übungen im Rahmen eines Vorschulunterrichts zu machen.